Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr
City Air Express führt alle Transporttätigkeiten unter den Bedingungen der CMR-Konvention (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) durch.
Diese Bedingungen gelten für alle von City Air Express durchgeführten Transporte, sowohl national als auch international, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Die Haftung von City Air Express ist gemäß den Bestimmungen der CMR-Konvention begrenzt. Für Verlust oder Beschädigung von Gütern haftet der Beförderer bis maximal 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm Bruttogewicht der verlorenen oder beschädigten Güter.
Bei Verspätung der Ablieferung haftet der Beförderer für Schäden, die durch die Verspätung entstehen, bis maximal zur Höhe der Fracht.
Für jeden Transport wird ein Frachtbrief gemäß CMR-Bestimmungen erstellt. Dieser Frachtbrief dient als Nachweis für den Empfang der Güter und die Beförderungsbedingungen.
Beschwerden bezüglich Verlust oder Beschädigung müssen schriftlich eingereicht werden innerhalb:
Alle Rechtsansprüche aus Beförderungen unter der CMR-Konvention verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab dem Tag, an dem die Güter abgeliefert wurden oder hätten abgeliefert werden sollen.
Für die Beförderung von Gefahrgütern, zerbrechlichen Gütern oder Gütern von besonderem Wert gelten zusätzliche Bedingungen, die vorab schriftlich vereinbart werden müssen.
City Air Express empfiehlt Auftraggebern, eine zusätzliche Transportversicherung für Güter abzuschließen, deren Wert die CMR-Haftung übersteigt.
Für Fragen zu diesen CMR-Bedingungen wenden Sie sich bitte an:
City Air Express
Fokkerweg 300
1438 AN Oude Meer
Telefon: +31 (0)20 653 6200
E-Mail: operations@cityair.nl